Leistungen der Krankenkassen
Häusliche Krankenpflege kann in den meisten Fällen vom Arzt verordnet werden und wird dann von Ihrer Krankenkasse beglichen.
Häusliche Krankenpflege wird gem. §37 SGB V verordnet:
Häusliche Krankenpflege wird gem. §37 SGB V verordnet:
- wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
- wenn Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird
- wenn Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann
- wenn die ärztliche Behandlung dadurch gesichert wird
Unsere Kompetenz zeichnet uns aus.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Pflege Ihrer Angehörigen. Sprechen Sie mit uns, zum Besten Ihrer Angehörigen.Pflegedienst Lober GmbH
Dr.-Berndl - Strasse 1287700 Memmingen
Tel: 08331 / 982414
Fax: 08331 / 982413
www.pflegedienst-lober.com
kontakt@pflegedienst-lober.com
News
Pflegedienst - Lober schneidet bei Qualitätsprüfung mit Spitzenwerten ab!Lesen Sie mehr.







