Häufig gestellte Fragen
- Wer ist pflegeversichert?
- Wer ist pflegebedürftig?
- Einteilung nach Pflegestufen
- Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
- Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
- Wer bezahlt die Pflege?
- Bezahlung & Finanzierung:
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Wer kann pflegen?
Wer ist pflegeversichert?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist seit dem 01. Januar 1995 automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung.Wer privat krankenversichert ist, muss seit dem 01.Januar 1995 eine private Pflegeversicherung abschließen.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind alle Menschen, die auf Dauer (aber mindestens 6 Monate) wegen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind.Zu diesen Verrichtungen gehören z.B.:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Einteilung nach Pflegestufen:
| Pflegestufe | Hilfebedarf | Und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
| I erhebliche Pflegebedürftigkeit |
Bei wenigstens 2 Verrichtungen 1x täglich | |
| II Schwerpflegebedürftige | Mindestens 3x täglich, zu versch. Tageszeiten | |
| III Schwerstpflegebedürftige | Rund um die Uhr, auch nachts |
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zur jeweiligen Pflegestufe erfolgt nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Die Leistungen werden ab dem Tag gewährt, an dem der Leistungsantrag bei der Pflegekasse eingeht.Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens aber 6 Monate, in erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren).
Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen Sie selbst, allerdings sollte Sie hierbei ein professioneller Pflegedienst unterstützen.
Im Auftrag der Pflegekasse wird dann der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit begutachten. Für die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen entscheidet der Umfang des Hilfebedarfs.
Wer bezahlt die Pflege?
Zu unterscheiden ist zwischen Leistungen, die durch den Arzt verordnet werden, hier zahlt generell die Krankenkasse und Leistungen der Pflegeversicherung.Bezahlung & Finanzierung:
- Die Pflegekasse - wenn Pflegestufe I, II oder III anerkannt ist - im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen.
- Der Pflegebedürftige, wenn die Pflegekasse nicht für die Kosten eintritt, oder die Kosten die festgesetzten Höchstgrenzen übersteigen.
- Der Sozialhilfeträger, wenn die Kranken- oder Pflegekasse keine Leistungen übernimmt bzw. das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist nur der Versicherte - d.h. der Pflegebedürftige selbst. Es sei denn, er hat einen gesetzlichen Vormund.Wer kann pflegen?
- Angehörige, Freunde und Nachbarn, die den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig betreuen
- Professionell tätige Pflegedienste (Vertragspartner der Pflegekassen)
Kontakt:
Pflegedienst Lober GmbH
Dr.-Berndl - Strasse 1287700 Memmingen
Tel: 08331 / 982414
Fax: 08331 / 982413
www.pflegedienst-lober.com
kontakt@pflegedienst-lober.com
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